Umzug und Stromverträge: Neuerungen

Stromvertrag und Umzug: Wichtige Änderung ab Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 dürfen Stromverträge in Deutschland nicht mehr rückwirkend angemeldet oder abgemeldet werden. Diese gesetzliche Neuregelung betrifft alle Stromkunden, insbesondere bei Umzügen oder Anbieterwechseln.

Bislang war es üblich, Stromverträge rückwirkend zum Ein- oder Auszugsdatum zu starten oder zu beenden. Das ist künftig nicht mehr möglich. Jede Anmeldung oder Kündigung muss mindestens zwei Werktage im Voraus erfolgen. Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, landet automatisch in der teuren Grundversorgung des örtlichen Anbieters.

Wer frühzeitig plant, spart Zeit, Geld und Nerven. Damit das gelingt, zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, worauf es jetzt ankommt.

Ihre To-Do-Liste für eine reibungslose Stromversorgung bei Umzug

1. Umzug oder Vertragswechsel planen
Sobald der Termin für Ihren Umzug oder Wechsel feststeht, notieren Sie sich das geplante Einzugs- bzw. Lieferdatum.

2. Aktuellen Stromvertrag rechtzeitig kündigen
Informieren Sie Ihren bisherigen Anbieter mindestens zwei Wochen vor dem Umzug oder Vertragsende. Geben Sie das Auszugsdatum an – eine rückwirkende Kündigung ist nicht mehr möglich.

3. Neue Verbrauchsstelle vorbereiten
Lassen Sie sich unbedingt frühzeitig die MaLo-ID (Marktlokationsnummer) Ihrer neuen Wohnung geben. Diese erhalten Sie meist im Übergabeprotokoll oder vom Netzbetreiber.

4. Neuen Stromvertrag abschließen
Schließen Sie den neuen Vertrag mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Lieferbeginn ab, um teure Grundversorgung zu vermeiden.

5. Falls Sie sich verspätet haben
Haben Sie es nicht rechtzeitig geschafft, einen neuen Stromvertrag abzuschließen, geraten Sie automatisch in die Grundversorgung. Das ist kein Problem: Warten Sie auf die Vertragsbestätigung Ihres Grundversorgers und kommen Sie damit zu uns. Mit der neuen Kundennummer können wir ganz einfach einen Lieferantenwechsel zu einem günstigeren Anbieter vornehmen.

6. Zählerstand dokumentieren
Notieren Sie am Einzugs- und Auszugstag die jeweiligen Zählerstände – idealerweise mit Foto. Übermitteln Sie diese an Ihren alten und neuen Anbieter.

7. Kontakt halten
Achten Sie auf Rückmeldungen Ihres Anbieters und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell. Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da – persönlich, telefonisch oder per Mail.

Diese Liste downloaden!

Bislang war es gängige Praxis, Stromverträge rückwirkend zum Einzugs- oder Auszugsdatum anzumelden oder abzumelden. Diese Möglichkeit entfällt nun. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Stromverträge ausschließlich für die Zukunft abgeschlossen oder beendet werden dürfen – und das frühestens zwei Werktage nach Eingang der Mitteilung.

Diese Änderung betrifft alle Lieferanten deutschlandweit und basiert auf der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/944, die einen schnelleren und transparenteren Stromanbieterwechsel ermöglichen soll.

Warum diese Änderung?

Hintergrund ist die Einführung eines vereinfachten und standardisierten Wechselprozesses im Energiemarkt. Stromanbieter sollen Kunden künftig innerhalb von 24 Stunden wechseln können – allerdings ohne rückwirkende Eingriffe ins Stromnetz. Die sogenannte MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) wird dabei zum zentralen Merkmal für die Anmeldung.

Was bedeutet das für Sie als Kunde?

Egal, ob Sie umziehen oder einfach nur den Stromanbieter wechseln möchten: Sie müssen den gewünschten Lieferbeginn rechtzeitig anmelden, da rückwirkende Verträge künftig nicht mehr möglich sind. Wer zu spät handelt, rutscht automatisch in die örtliche Grundversorgung – oft mit höheren Preisen.

Sollten Sie dennoch in die Grundversorgung gerutscht sein, helfen wir Ihnen gern beim Anbieterwechsel zum nächstmöglichen Termin.

Noch Fragen?

Wir sind nicht nur telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar – Sie finden uns auch persönlich vor Ort in der Langen Straße 15 in Hessisch Oldendorf. Kommen Sie gern vorbei, wenn Sie Fragen haben oder sich individuell beraten lassen möchten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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