Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch „neues Heizungsgesetz“ verpflichtet Hauseigentümer zur Umstellung auf nichtfossile Energieträger. Ab 1. Januar 2024 müssen in Neubaugebieten Heizungen installiert werden, die auf mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren.
Zu den technologischen Varianten, die empfohlen werden, gehört neben der vielfach beworbenen hydraulischen Wärmepumpe auch Solarthermie, Hybridheizung, Gasheizung H2-Ready auch die Infrarotheizung als Stromdirektheizung.
Staatliche Förderung
Wer seine aktuelle Heizung gegen eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energie auswechselt, darf auf staatliche Förderung hoffen. Hierbei soll es eine Grundförderung geben, sowie weitere Fördermittel unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Förderung einer zukunftsfähigen Heizung kann bis zu 70% der Investitionskosten betragen, wenn mehrere Förderkriterien miteinander kombiniert werden.
Möglich sind
- 30% Grundförderung für die Installation einer klimafreundlichen Heizung
- 20% Förderung für besonders schnellen Ersatz der fossilen Heizung mit einer umweltfreundlichen Heizung bis Ende 2028. Hierin eingeschlossen sind alte Heizungen mit Kohle, Öl oder Nachtspeicherheizungen sowie Gasheizungen, die seit über 20 Jahren in Betrieb sind.
- 30% Förderung als einkommensabhängiger Zuschuss für Hauseigentümer und Selbstnutzer
Bei der Berechnung der tatsächlichen Fördergelder werden nicht nur die Kosten für die Heizung und Montage berücksichtigt, sondern auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen – also beispielsweise die Verlegung etwaiger zusätzlicher Anschlüsse oder Ähnlichem.
Kosten niedrig halten trotz Förderungen
Gut beraten ist allerdings, wer sich nicht von hohen Förderungserwartungen zu kostenintensiven Heizlösungen hinreißen lässt. Eine Ausstattung mit Infrarotheizkörpern ist erheblich günstiger als die Installation einer Wärmepumpe. Es werden lediglich elektrische Anschlüsse für die Heizkörper und keine herkömmliche kostspielige Installation benötigt. Hochwertige Infrarotheizungen, wie die von DIGEL HEAT haben eine lange Lebensdauer und erfordern im Gegensatz zu Wärmepumpe und Gasheizung keinerlei Wartung.
Einer unserer Kunden beispielsweise entschied für seinen Neubau, statt wie geplant eine Wärme Wärmepumpe zu installieren auf Infrarotheizungen umzusteigen. Die enorme Summe, die so in seinem Budget frei wurde, konnte er stattdessen in eine Photovoltaik-Anlage investieren. Auf diese Weise spart er in Zukunft auch noch Energiekosten für den Betrieb seiner Heizungsanlage, denn ie Energie produziert er nun selbst.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Informationen zu Infrarotheizungen insbesondere in Kombination mit Solarenergie, dann zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen.
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[…] Sowohl die Wärmepumpe als auch die Infrarotheizung sind förderungsfähig nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz). Lesen Sie hier mehr zu diesem Thema. […]