Heizöl
Aktuelle Lage und gesetzliche Regelungen
Viele Ölheizungen in deutschen Haushalten sind bereits in die Jahre gekommen. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) das Ziel, die Nutzung fossiler Brennstoffe zu reduzieren und die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen. Dennoch gibt es für bestehende Ölheizungen Übergangsregelungen:
- Bestandsschutz bis 2045: Ölheizungen, die vor dem 01.01.2024 installiert wurden, dürfen weiterhin betrieben werden. Defekte Heizungen können repariert werden. Mehr über die Zukunft der Ölheizung können Sie hier erfahren.
- Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel: Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind und eine Konstanttemperaturtechnik verwenden, müssen ausgetauscht werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von dieser Pflicht ausgenommen.
- Ab 2026/2028 neue Regelungen: Ab Mitte 2026 für große Kommunen und ab Mitte 2028 für alle übrigen Kommunen gilt, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen.

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